Paddeln auf der Altmühl
Hast du Lust auf eine Woche Paddel-Spaß im Altmühltal? Dann komm mit uns auf eine wunderschöne Reise!
Wir fahren mit unseren Kanus von Zeltplatz zu Zeltplatz, machen unterwegs viele witzige und spritzige Aktionen auf dem Wasser, kochen gemeinsam und kommen abends gemütlich am Feuer zusammen um den Tag ausklingen zu lassen!
Klingt nach Spaß? Dann sei dabei bei der Kanu-Freizeit 2022!
Das Vortreffen für Eltern und Teilnehmende findet am Mittwoch, den 13.07.2022 um 19.30 Uhr im Stadthaus N1 statt.
Abfahrt: So., den 07.08.22 morgens am Mannheimer Hauptbahnhof
Rückkehr: So., den 14.08.22 nachmittags am Toulonplatz
Kostenbeitrag: 150 €
Inkludiert sind:
- An- und Abreise
- Vollverpflegung mit gemeinsamem Kochen und täglich frischer Zubereitung aller Mahlzeiten unter Anleitung
- Sämtliche Eintritte und Gebühren
Eine Kostenübernahme über den Mannheimer Ferienpaten ist unter bestimmten Umständen möglich. Weitere Informationen hier. Bitte beachten Sie hierzu auch Punkt 9 unserer Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Mannheimer Ferienexpress „Steig Ein“
- Allgemeines
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mannheimer Ferienplattform. Die Kenntnis darüber wird mit der Anmeldung vorausgesetzt.
Die Teilnahmebedingungen des Mannheimer Ferienexpress „Steig Ein“ verstehen sich als eine Ergänzung zu den AGB der Ferienplattform.
- Vertragliche Leistungen
Die Inhalte der jeweiligen ausgewählten Programme ergeben sich aus den Programmausschreibungen. Wir setzen deren Kenntnisnahme und diesbezügliche Einverständnis voraus.
In den Kostenbeiträgen sind jeweils Bus- und Bahnfahrten, Eintrittspreise, Unfallversicherung, Betreuung und Beaufsichtigung, Ausflüge und sämtliche Gebühren (siehe Ausschreibung) enthalten. Bei den Übernachtungsprogrammen beinhaltet der Teilnahmebeitrag zusätzlich die Übernachtung in Zelten sowie eine Vollverpflegung.
Kann die Freizeit infolge eines bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Grundes, den der Veranstalter nicht zu verschulden hat, nicht angeboten werden, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten (siehe Punkt 8 der AGB).
Sollte ein*e Teilnehmer*in gegen auf der Freizeit vereinbarte Regeln verstoßen oder die Gruppe unzumutbar beeinträchtigen, hat die Freizeitleitung die Möglichkeit, den*die Teilnehmer*in von der Reise und weiteren gebuchten Reisen auszuschließen.
Siehe hierzu die Punkte 5, 8 und 9 der AGB.
- Aufsichtspflicht
Siehe Punkt 9 der AGB.
- Rücktritt und Umbuchung
Eine Umbuchung ist bis 14 Tage vor Programmbeginn möglich, soweit in anderen Programmangeboten freie Plätze vorhanden sind. Es entsteht eine Umbuchungspauschale in Höhe von 10,00 €.
Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung ist möglich und muss schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Der Rücktritt ist von dem*der Erziehungsberechtigten schriftlich (E-Mail ausreichend) oder telefonisch gegenüber dem Veranstalter mitzuteilen. Ein Nichterscheinen des*der Teilnehmers*in ist keine Rücktrittserklärung und gilt nicht als Rücktritt und Abmeldung des*der Teilnehmers*in.
Bei Rücktritt wird eine entsprechende Entschädigungspauschale fällig. Die Entschädigungspauschale richtet sich prozentual nach den Kosten des entsprechenden Programms:
- bis zum 30. Kalendertag vor Programmbeginn = 20%
- bis zum 22. Kalendertag vor Programmbeginn = 30%
- bis zum 15. Kalendertag vor Programmbeginn = 35%
- bis zum 7. Kalendertag vor Programmbeginn = 50%
- ab dem 3. bis zum 1. Tag vor Programmbeginn = 80%
- ab einem Kalendertag vor Programmbeginn = 100%
- Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann den Vertrag bis zu 14 Tage vor Programmbeginn kündigen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, die für die Durchführung der Veranstaltung nötig ist, nicht erreicht ist. Hier ist der Veranstalter verpflichtet, dem*der Erziehungsberechtigten eine Rücktrittserklärung zuzuleiten und den Teilnehmerbeitrag unverzüglich zu erstatten.
- Altersangaben
Die angegebenen Altersgrenzen der jeweiligen Programme sind verbindlich. Es gilt das Alter bei Programmbeginn. Ausnahmen von bis zu 28 Tagen (4 Wochen zu jung oder zu alt) können nach vorheriger Absprache vom Veranstalter genehmigt werden. Der Veranstalter entscheidet eigenständig, bei welchen Programmen dies möglich ist. Eine Teilnahme von Kindern, welche mehr als 28 Tage zu jung oder zu alt sind, ist nicht möglich.
- Programmbuchung und Warteliste
Die Programmangebote können ab einem bestimmten Datum auf der Homepage der Mannheimer Ferienplattform (www.ferienplattform-mannheim.de) gebucht werden.
Es können maximal 4 Kinder pro Freizeit gleichzeitig von einer Person gebucht bzw. in den Warenkorb gelegt werden.
Sobald dort das entsprechende Programm gebucht wurde, ist dieses reserviert.
Ist die buchende Person nicht erziehungsberechtigt, so ist die Reservierung erst gültig, wenn die erziehungsberechtigte Person per E-Mail der Anmeldung zustimmt. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verfällt die Reservierung ohne weitere Erinnerung.
Nach Prüfung der angegebenen Daten erfolgt eine Buchungsbestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung.
Die Zahlung der Buchung ist nach Aufforderung per Überweisung zu tätigen.
Sollte ein Programm ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Diese wird chronologisch abgearbeitet, wenn Plätze freiwerden.
- Zahlung
Die Bezahlung der „Steig Ein“-Programme erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung mit einer Frist von 10 Werktagen. Wird der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen, so erfolgt eine Mahnung und im Anschluss bei weiterhin ausbleibender Bezahlung die Stornierung und Freigabe des gebuchten Platzes.
Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsfrist von 10 Werktagen zu verkürzen, wenn die Buchung weniger als 4 Wochen vor Programmbeginn getätigt wird.
Mit Eingang des Teilnahmebetrages ist die Buchung des Ferienprogrammes verbindlich und es greifen darauffolgend die oben genannten Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen.
- Mannheimer Ferienpate
Der Mannheimer Ferienpate ist ein Projekt des Stadtjugendring Mannheim e.V. und seiner Mitgliedsverbände. Ferienpat*innen sind Firmen, Organisationen oder Personen, die durch Spenden dazu beitragen, dass auch Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Verhältnissen die Möglichkeit bekommen, an Ferienfreizeiten teilzunehmen.
Wem der Teilnahmebeitrag für das Ferienprogramm zu hoch ist, kann den Mannheimer Ferienpaten kontaktieren (0621/33856-21 oder ferienpate@sjr-mannheim.de).
Wird eine „Steig Ein“-Freizeit gebucht, die über den Ferienpaten finanziert werden soll, gelten folgende Zusatzvereinbarungen:
- Bei der Anmeldung geben die Erziehungsberechtigten im Kommentarfeld an, dass die Ferienfreizeit über den Ferienpaten bezahlt bzw. dass eine Finanzierung über den Ferienpaten angestrebt wird.
- Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt direkt an den Ferienpaten, damit die Erziehungsberechtigten ausreichend Zeit haben, die Finanzierung über den Ferienpaten abzuklären.
- Die Eltern, die im Buchungsvorgang im entsprechenden Hinweisfeld auf den Ferienpaten hingewiesen haben, erhalten ein kostenloses Storno- und Umbuchungsrecht bis zu 6 Wochen nach Buchung der Freizeit, wenn die Finanzierung über den Ferienpaten scheitert.
- Haftung:
Siehe Punkt 10 der AGB.
- Bildrechte, Werbung und Datenschutz mit rechtlicher Einwilligungserklärung nach DSVGO
Sofern nicht beim Veranstalter widerrufen, stimmen die Erziehungsberechtigten des*der Teilnehmer*in zu, dass auf der Freizeit gemachte Bilder für zukünftige Veröffentlichungen, Werbung und für die Pressearbeit des Ferienexpress „Steig Ein“ verwendet werden dürfen. Ebenso stimmen der*die Erziehungsberechtigten der Weitergabe dieser Bilder an weitere Teilnehmer*innen der Freizeit zu.
Die für die Freizeit benötigten personenbezogenen Daten werden mittels EDV erfasst und ausschließlich vom Veranstalter zum Zweck der Planung und Durchführung der Ferienfreizeit verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
In den beiden folgenden Jahren der letzten „Steig Ein“-Teilnahme erhalten die Teilnehmenden per Post das Programmheft bzw. den Flyer und gegebenenfalls eine Infomail zum aktuellen „Steig Ein“-Programm.
Die Einwilligung zur Verwendung der Daten und Bilder kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich abgeändert oder gänzlich widerrufen werden.
Stand: März 2022