Auf den Spuren des Handwerks

Das Ferienprogramm „Auf den Spuren des Handwerks“ lädt Kinder dazu ein, traditionelle Handwerkskünste auf spielerische und kreative Weise kennenzulernen.

Preis: 25,00 

Datum: Montag, 1.6.2026 - Freitag, 5.6.2026 (5 Tage)

Zeit: 9 Uhr bis 15 Uhr, außer Freitag: 9 Uhr bis 14 Uhr

Veranstaltungsort: Seilgartengelände, Im Pfeifferswörth 22, Mannheim-Feudenheim

Alter: von 8 bis 12 Jahren

Teilnehmer*innen: Maximalanzahl: 50 / Mindestanzahl: 25

Veranstalter: Spielmobil Mannheim

Das Ferienprogramm „Auf den Spuren des Handwerks“ lädt Kinder dazu ein, traditionelle Handwerkskünste auf spielerische und kreative Weise kennenzulernen. Im Mittelpunkt stehen das eigenständige Arbeiten mit natürlichen Materialien sowie das Erleben historischer Herstellungsprozesse. Im Rahmen des Programms durchlaufen die Kinder verschiedene Werkstattbereiche.

In der Tonwerkstatt erfahren sie den Umgang mit dem Werkstoff Ton und lernen einfache Grundtechniken wie Formen, Aufbauen und Verzieren kennen. Dabei entstehen eigene Gefäße, Figuren oder kleine Kunstobjekte, die den Kindern Raum für individuelle Gestaltung geben.

In unserer Weberei dreht sich alles um bunte Garne, kreative Muster und textile Ideen! Die Kinder lernen spielerisch die Grundlagen des Webens kennen und gestalten eigene kleine Kunstwerke aus Wolle und Garn.

In der Papierwerkstatt tauchen Kinder in die faszinierende Welt des Papiers ein – von der Herstellung bis zum fertigen Kunstwerk! Gemeinsam entdecken wir alte Handwerkstechniken und werden selbst zu Papiermacher*innen, Künstler*innen und Drucker*innen

 

Weitere Infos:

Treffpunkt: täglich um 09.00 Uhr
Ende: täglich um 15.00 Uhr, außer Freitag um 14:00 Uhr 

Jeweils am Seilgartengelände, Im Pfeifferswörth 22, Mannheim-Feudenheim
(Straßenbahn Linie 2 & 7 – Haltestelle: Pfeifferswörth)

Nicht inbegriffen ist die Verpflegung. Diese bitte selbst mitbringen.

 

Teilnahmebedingungen

Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Spielmobil Mannheim

  1. Allgemeines

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spielmobil Mannheims. Die Kenntnis darüber wird mit der Anmeldung vorausgesetzt.
Die Teilnahmebedingungen des Spielmobil Mannheims verstehen sich als eine Ergänzung zu den AGB der Ferienplattform.

  1. Vertragliche Leistungen

Die Inhalte der jeweiligen ausgewählten Programme ergeben sich aus den Programmausschreibungen. Wir setzen deren Kenntnisnahme und das Einverständnis diesbezüglich voraus.

In den Kostenbeiträgen ist jeweils die Unfallversicherung, Betreuung und Beaufsichtigung, enthalten. Es gibt keine Verpflegung vor Ort.

Kann ein Programm infolge eines bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Grundes, den der Veranstalter nicht zu verschulden hat, nicht angeboten werden, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten (siehe Punkt 8 der AGB).

Sollte ein*e Teilnehmer*in gegen im Programm vereinbarte Regeln verstoßen oder die Gruppe unzumutbar beeinträchtigen, hat die Programmleitung die Möglichkeit, den*die Teilnehmer*in von dem Programm und weiteren gebuchten Angeboten auszuschließen.
Siehe hierzu die Punkte 5, 8 und 9 der AGB.

Die Ferienprogramme finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets und andere digitale und technische Geräte dürfen von den Teilnehmenden mitgeführt werden, allerdings im Programm nicht benutzt werden. Die Kontaktaufnahme in dringenden Fällen ist gewährleistet. Die Kenntnisnahme und Zustimmung zu dieser Teilnahmebedingung durch Erziehungsberechtigte und Teilnehmende wird mit der Anmeldung vorausgesetzt.

  1. Aufsichtspflicht

Siehe Punkt 9 der AGB.

  1. Rücktritt und Umbuchung

Eine Umbuchung ist bis 14 Tage vor Programmbeginn möglich, sofern in anderen Programmangeboten freie Plätze vorhanden sind. Es entsteht eine Umbuchungspauschale in Höhe von 10,00 €.

Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung ist möglich und ist von dem*der Erziehungsberechtigten schriftlich per E-Mail unter spielmobil@mannheim.de gegenüber dem Veranstalter mitzuteilen. Ein Nichterscheinen des*der Teilnehmers*in ist keine Rücktrittserklärung und gilt nicht als Rücktritt und Abmeldung des*der Teilnehmers*in.

Bei Rücktritt wird eine entsprechende Entschädigungspauschale fällig. Die Entschädigungspauschale richtet sich prozentual nach den Kosten des entsprechenden Programms und dem Tag des Rücktritts:

  • bis zum 30. Kalendertag vor Programmbeginn        =  20%
  • bis zum 15. Kalendertag vor Programmbeginn        =   25%
  • bis zum 7. Kalendertag vor Programmbeginn          =   50%
  • ab dem 3. bis zum 1. Tag vor Programmbeginn       =   75%
  • ab einem Kalendertag vor Programmbeginn           = 100%

Buchungen sind nicht übertragbar. Nach einem Rücktritt und dem Freiwerden eines Platzes, wird die Warteliste chronologisch abgearbeitet. Ein*e abgemeldete*r Teilnehmer*in kann nicht durch eine beliebige Person ersetzt werden. Plätze können ebenso nicht getauscht werden.

Der Veranstalter behält sich aus organisatorischen Gründen vor, von einer Warteliste keinen Gebrauch zu machen und gegebenenfalls einen Platz im Programm frei zu lassen, wenn der Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Programmbeginn getätigt wird. 

  1. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann den Vertrag bis zu 14 Tage vor Programmbeginn kündigen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Veranstaltung nicht erreicht ist. Hier ist der Veranstalter verpflichtet den Erziehungsberechtigten eine Rücktrittserklärung zuzuleiten und den Teilnehmerbeitrag unverzüglich zu erstatten.

  1. Altersangaben

Die angegebenen Altersgrenzen der jeweiligen Programme sind verbindlich. Es gilt das Alter bei Programmbeginn. Ausnahmen von bis zu 28 Tagen (4 Wochen zu jung oder zu alt) können nach vorheriger Absprache vom Veranstalter genehmigt werden. Die Anfrage und Absprache muss vor der Anmeldung über die Ferienplattform erfolgen. Eine Anmeldung mit in der falschen Altersgruppe, und ohne vorherige Ausnahmegenehmigung wird automatisch abgelehnt. Der Veranstalter entscheidet eigenständig, bei welchen Programmen ein abweichendes Alter möglich ist. Eine Teilnahme von Kindern, welche mehr als 28 Tage zu jung oder zu alt sind, ist nicht möglich.

  1. Programmbuchung und Warteliste

Die Programmangebote können ab einem bestimmten Datum auf der Homepage der Mannheimer Ferienplattform (www.ferienplattform-mannheim.de) gebucht werden.

Es können maximal 4 Kinder pro Freizeit gleichzeitig in einem Buchungsvorgang gebucht bzw. in den Warenkorb gelegt werden.

Sobald dort das entsprechende Programm gebucht wurde, ist dieses reserviert.

Buchungen sind nicht an andere Personen übertragbar.

Jedes Kind kann zeitgleich nur an einem Programm teilnehmen. Wird ein Kind in mehreren zeitgleich stattfindenden Programm angemeldet, können Stornokosten für ein Programm fällig werden.

Ist die buchende Person nicht erziehungsberechtigt, so ist die Reservierung erst gültig, wenn die erziehungsberechtigte Person per E-Mail der Anmeldung zustimmt. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verfällt die Reservierung ohne weitere Erinnerung.

Nach Prüfung der angegebenen Daten erfolgt eine Buchungsbestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung.

Die Zahlung der Buchung ist nach Aufforderung per Überweisung zu tätigen.

Sollte ein Programm ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Diese wird chronologisch abgearbeitet, wenn Plätze freiwerden.

  1. Zahlung

Die Bezahlung der „Spielmobil“-Programme erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung mit einer Frist von 10 Werktagen. Wird der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen, so erfolgt eine Mahnung und im Anschluss bei weiterhin ausbleibender Bezahlung die Stornierung und Freigabe des gebuchten Platzes.

Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsfrist von 10 Werktagen zu verkürzen, wenn die Buchung weniger als 4 Wochen vor Programmbeginn getätigt wird.

Mit Eingang des Teilnahmebetrages ist die Buchung des Ferienprogrammes verbindlich und es greifen darauffolgend die oben genannten Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen.

  1. Haftung:

Siehe Punkt 10 der AGB.

  1. Bildrechte, Werbung und Datenschutz mit rechtlicher Einwilligungserklärung nach DSVGO

Sofern nicht beim Veranstalter widerrufen, stimmen die Erziehungsberechtigten des*der Teilnehmer*in zu, dass auf der Freizeit gemachte Bilder für zukünftige Veröffentlichungen, Werbung und für die Pressearbeit des Spielmobil Mannheims verwendet werden dürfen.

Die für die Freizeit benötigten personenbezogenen Daten werden mittels EDV erfasst und ausschließlich vom Veranstalter zum Zweck der Planung und Durchführung der Ferienfreizeit verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Einwilligung zur Verwendung der Daten und Bilder kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich abgeändert oder gänzlich widerrufen werden.

Stand: Januar 2026